Allg. Beförderungsbedingungen

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) erfolgt durch Alilaguna S.p.A. (im weiteren Text "Alilaguna" oder "Beförderer" genannt) unter Anwendung und entsprechend der Einhaltung der folgenden "Allgemeinen Beförderungsbedingungen".

Die Nutzer des Transportservices von Alilaguna werden angehalten die weiter unten beschriebenen Vorgaben in den "Allgemeinen Beförderungsbedingungen" zu beachten, ebenso wie den Anweisungen, Aufrufen und Bestimmungen, welche der Ordnung und Sicherheit betreffen, nachzukommen, welche durch Alilaguna oder, wenn notwendig, von deren Personal herausgegeben werden.

Die Nutzer sind verpflichtet die Regeln und Vorschriften der nationalen, regionalen (Venetien) Gesetze sowie der anderen zuständigen Behörden einzuhalten.

Landen Sie sich die Allgemeinen Beförderungsbedingungen hier herunter (pdf-Format).

Innhaltsverzeichnis

 

AUSGABE UND KORREKTER GEBRAUCH DER FAHRKARTEN

Die Nutzer des Transportservices von Alilaguna, müssen, um diesen Dienst in Anspruch nehmen zu dürfen, im Sinne von Art. 37 L. R. , 30/10/1998, n° 25 der italienischen Gesetzgebung, im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein (nachstehend auch als "Ticket" bezeichnet), passend für die geltenden Tarifnormen und der zu fahrende Strecke ist.

Die Reise beginnt mit dem Zustieg des Nutzers auf das Transportmittel und endet mit dem Ausstieg aus demselben, außer in den Fällen wie folgt.

Das Ticket muss vor dem Einsteigen in das Transportmittel von dem Nutzer an einem Fahrkartenschaltern von Alilaguna, einer autorisierten Verkaufsstelle oder, falls vorhanden, an einem Automaten gekauft werden. Ausgehändigte Fahrkarten müssen nach Erhalt vom Kunden geprüft werden, falsch ausgehändigte Fahrkarten müssen sofort am Fahrkartenschalter gemeldet werden.

Einmal im Besitz der Fahrkarte, und vor dem an Bord gehen, ist der Nutzer verpflichtet, die Fahrkarte an den dafür vorgesehenen Fahrkartenentwerter zu entwerten. Falls diese nicht vorhanden sind, oder für den Fall dass diese nicht funktionieren, hat der Nutzer die Pflicht seine Fahrkarte dem Kontrolleur oder Bordpersonal beim Zustieg vorzuzeigen.

Die Fahrkarte muss über die gesamte Fahrt aufbewahrt werden; einmal entwertet ist sie nicht auf einen anderen Nutzer übertragbar. Die Fahrkarte muss bei jeder Anfrage des Personals von Alilaguna oder anderem autorisiertem Personal vorgezeigt werden.

Die Gültigkeit der Fahrkarte erlischt mit dem Ausstieg aus dem Beförderungsmittel, mit Ausnahme von:

  • Hin- und Rückfahrt-Tickets, die das Recht geben, die Rückfahrt innerhalb von 30 Tagen, gültig ab Entwertung der Hinfahrt, einzulösen; um die Rückfahrt in Anspruch nehmen zu können muss das Ticket im dafür vorgesehen Bereich, erneut entwertet werden;
  • Zeit-Tickets (24 oder 72 Stunden), welche einen Wechsel sowie das Unterbrechen von mehreren Strecken, auch mit verschiedenen Alilaguna-Linien erlaubt. Dies ist möglich innerhalb der zeitlich begrenzten Gültigkeit des Tickets (24 oder 72 Stunden), welche ab dem Zeitpunkt der Aushändigung beginnt.

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VERANTWORTUNG VON ALILAGUNA

Alilaguna übernimmt keine Verantwortung gegenüber den Nutzern für etwaige Verzögerungen und/oder kompletter oder teilweise verhinderter Durchführung und/oder Unterbrechung oder Aussetzung der Dienstleistung des ÖPNV, infolge höherer Gewalt oder aus Gründen der Ordnung und/oder der öffentlichen Sicherheit, und/oder Ursachen außerhalb des eigenen Wollens oder außerhalb der eigenen Beeinflussung, wie zum Beispiel: Streiks jeder Art, angekündigt oder nicht, öffentliche Unruhen, Naturkatastrophen, Maßnahmen der zuständigen Behörden.

Vorübergehende Abweichungen und/oder Veränderungen der Strecken infolge von Maßnahmen durch die zuständigen Behörden geben keinen Anlass zu Tarifänderungen und/oder einen Anspruch auf Erstattung.

Wenn es zu einer Unterbrechung der Dienstleistung des ÖPNV, aufgrund von Defekten des Beförderungsmittels kommt, verpflichtet sich Alilaguna zu einer schnellst möglichen Wiederherstellung des Transportservices. Die Haftung des Beförderers nach Art. 1681 des Zivilrechtes, beginnt mit Start der Reise und endet mit dieser.

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BEFÖRDERUNG VON PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT

Der Service des ÖPNV ist auch für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich; und zwar auf die entsprechend angepassten Beförderungsmittel, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regeln, die dafür speziell ausgestatteten Räume nutzend. Der Zugang für Personen mit eingeschränkter Mobilität kann durch das Bordpersonal aus Sicherheitsgründen limitiert werden.

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TRANSPORT VON GEGENSTÄNDEN UND/ODER TIEREN

Transport von Gegenständen

Gepäck oder andere Dinge können unter den folgenden Bedingungen transportiert werden:

  • Jeder Reisende, im Besitz einer gültigen Fahrkarte, darf kostenlos 1 Handgepäck mit der Größe von maximal 120 cm (= Summe der drei Dimensionen) und einen Koffer mit den Abmessungen von maximal 160 cm (= Summe der drei Dimensionen) transportieren;
  • Für Gepäckstücke, Pakete oder andere Objekte wie zum Beispiel: Musikinstrumente, Ski, usw., welche größer als die oben angegebenen Dimensionen sind, ist der Nutzer zum Kauf eines zusätzlichen Tickets für jedes Gepäck verpflichtet;
  • Jeder Passagier darf eines der folgenden Gepäckstück kostenfrei transportieren: Einkaufswagen für den häuslichen Gebrauch (mit oben genannten Abmessungen), Kinderwagen oder zusammengeklappte Buggies;
  • Das Gepäck, einschließlich denen die man über der Schulter trägt sowie Pakete müssen auf dem Boden oder in den entsprechenden Bereichen so abgestellt werden, dass sie anderen Fahrgästen kein Unbehagen verursachen; sie dürfen nicht auf Sitzplätzen abgestellt werden oder so positioniert werden, dass sie den Zugang zu denselben verhindern;
  • Transport von Gefahrengut, stinkenden oder schmutzigen Material welche das Beförderungsmittel verschmutzen oder die Fahrgäste stören könnten, ist untersagt.

Alilaguna ist in keinem Fall für den Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände der Nutzer, weder für ihr Gepäck noch deren Inhalt, während des Transports und des Wartens auf das Transportmittel, verantwortlich.

Aufgefundene Objekte werden für einen maximalen Zeitraum von 7 (sieben) Tagen aufbewahrt, wenn sie nicht ausdrücklich verlangt werden, werden diese, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, an die dafür zuständigen Büros der Gemeinde, in der das Objekt gefunden wurde, übergeben.

Unter Berücksichtigung der besonderen Charakteristik der Mobilität von Menschen und Gegenständen in der Lagune, ist der Transport von Gütern auf Alilaguna zu besonderen Bedingungen erlaubt, welche von Alilaguna bestimmt wurden und gemäß der geltenden Tarifvorschriften.

Die Waren müssen in entsprechenden Behältern aufbewahrt werden und können auf Gepäckkarren transportiert werden, ohne Schaden und/oder Belästigung von Personen und Sachen zu verursachen sowie ohne Schäden an den Transportmitteln von Alilaguna zu verursachen.

Die Warenbeförderung muss von der verantwortlichen Befehlsperson an Bord genehmigt werden, was in dessen Ermessen liegt.

Die Waren müssen auf den Boden oder in den durch das Bordpersonal angegebenen Bereichen abgestellt werden, in der Weise, dass sie anderen Fahrgästen kein Unannehmlichkeiten verursachen.

Trasporto von Tieren

Der Transport von Tieren ist gratis für maximal 1 Tier pro Passagier:

  • Blindenhunde, allerdings ausgestattet mit Maulkorb;
  • Kleine, mittelgroße und große Hunde nur wenn im Arm gehalten (falls klein) und/oder mit Maulkorb;
  • Andere kleine Tiere (Katzen, Vögel, etc.) nur wenn in den dafür vorgesehenen Behältern, Käfigen oder anderen kleineren Behältnissen, welche die Größe von 120cm (=Summe der 3 Dimensionen) nicht überschreiten.
  • Die Käfige und Behältnisse dürfen, auch nicht versehentlich, während des Transports körperlichen Kontakt mit der Außenwelt haben und müssen so gehalten werden dass sie in keiner Weise, Unannehmlichkeiten und/oder Schäden an Personen oder Sachen verursachen.

Den Transport von Tieren (mit Ausnahme von Blindenhunden) kann eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, was im Ermessen des verantwortlichen Angestellten liegt, im Fall eines sehr vollen Transportmittels oder wenn der Transport die Sicherheit der Fahrgäste beeinträchtigt. Die Person, die das Tier begleitet ist für Schäden an Dingen und/oder Personen voll verantwortlich, welche als direkte oder indirekte Folge des Verhaltensweisen des Tier verursacht wurden.

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SICHERHEITSSTANDARDS, VERBOTE UND SANKTIONEN

Soweit nicht ausdrücklich vorhergesehen und im Folgendem genannt, werden zur Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit der Ausübung der Transportdienstes, die Bestimmungen und Sanktionen durch das Dekret nr. 753 vom 11. Juli 1980 angewendet.

Der Passagier muss Vorsorge treffen und, soweit es von ihm abhängig ist, über die Sicherheit und Unversehrtheit der Personen, Tiere und Dinge, für die er verantwortlich ist, wachen.

Die Beförderung kann verweigert werden, nach Ermessen des Personals, bei Überfüllung oder wenn die Sicherheit der Passagiere an Bord beeinträchtigt würde. Das Bordpersonal kann Passagieren den Zustieg verweigern, ohne Recht auf Erstattung, wenn diese betrunken oder anstößig sind, Ärgernis erregen, Unruhe stiften oder den Ordnungs-, Sicherheitsvorschriften nicht Folge leisten.

Passagiere sind verpflichtet, ihren Platz behinderten Passagiere, sowie ältere Menschen, schwangeren Frauen und Personen mit Kindern abzugeben.

Man darf nur mit dem Bordpersonal bezüglich Informationen die mit dem Dienst in Verbindung stehen, Vorfällen wie Krankheit, Belästigung und mechanische Angelegenheiten sprechen.

Folgende Übertretungen sind allen Passagieren verboten und werden bestraft nach dem Gesetz:

  • Ohne gültige Fahrkarte zuzusteigen
  • Ein- und Ausstieg von nicht vorgegebenen Zugängen oder Standorten, oder in Bewegung befindlich.
  • Mehr als einen Sitz pro Person zu besetzen, den Zu-, Ausstieg von Passagieren zu versperren und nicht den Anweisungen des Personals zu folgen.
  • Die Fenster zu öffnen wenn es anderen Passagiere stört.
  • Objekte aus dem Fenster zu werfen.
  • Aus den Fenstern zu lehnen wenn noch in Bewegung.
  • An Bord, den Haltestellen und anderen betriebseigenen Einrichtungen zu rauchen
  • Missbrauch von Notfall-Einrichtungen, wie Notausgänge und andere so gekennzeichneten Installationen.
  • Schadenserzeugung jeglicher Art am Verkehrsmittel oder anderen betriebseigenen Einrichtungen.
  • Druckgasflasche, Flüssiggas oder Lösemittel, explosive, schädliche sowie ätzende Materialien jeglicher Art in betriebseigenen Einrichtungen zu deponieren oder auf den Verkehrsmittel zu transportieren.
  • Zustieg in die Verkehrsmittel mit nicht erlaubten Tieren, Waffen, Materialen, Gegenstände und Gefäße, welche aufgrund von Volumen, Form sowie Art störend oder gefährlich für die Passagiere sein könnten.
  • Das Personal während der Fahrt abzulenken, diese in der Ausführung ihrer Funktion zu behindern bzw. verhindern; diese zu fragen an nicht als Haltestelle ausgeschriebenen Orten ein- oder aussteigen zu können.
  • Zu singen, zu musizieren, zu lärmen, zu betteln oder sich unangebracht oder belästigend zu verhalten wodurch Ärger oder Beschwerden verursacht werden.
  • Zustieg in einem Rauschzustand, physischen oder psychischen Zustand der die ordnungsgemäße Nutzung des Dienstes nicht ermöglicht bzw. Schaden an sich oder anderen verursacht.
  • Jegliche kommerzielle Aktivität, Verteilung von gedruckten Artikeln oder Anzeigen zu Werbezwecken, ohne gesondert Genehmigung von Alilaguna

Ausgenommen bei einem Notfall, Zustieg mit dreckiger oder unangemessener Kleidung, oder mit offensichtlichen Anzeichen von ansteckenden Krankheiten oder Verletzungen, welche Schaden oder Belästigung verursachen können.

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REGULARITÄT UND KONTROLLE DER FAHRKARTEN

An Bord wird die Regularität der Fahrkarte von Alilaguna durch das Bordpersonal sowie Inspektoren kontrolliert, ausgestattet mit Uniformen und Gesellschaftsidentifikationsabzeichen. Die Inspektoren führen auch Kontrollen während der Reise durch. Wenn eine Unregelmäßigkeit festgestellt wird ( zum Beispiel: keine Fahrkarte, schon gebrauchte Fahrkarte, Fahrkartenpreis ist nicht mehr gültig) wird der Passagier aufgefordert, eine Fahrkarte zum aktuellen Fahrpreis mit einem Aufschlag von Euro 1,00 zu kaufen. Falls sich dieser verweigert zu bezahlen, wird das Bordpersonal von Alilaguna, nachdem sie die zuständigen örtlichen Behörden informiert haben, diesen auffordern am ersten verfügbaren Pier von Bord zu gehen.

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IMOB KARTE UND ERMÄSSIGUNGEN

IMOB-Karteninhaber haben Recht auf den ermäßigten Tarif genannt "Carta Venezia". Um den Rabatt zu erhalten, müssen Sie die Imob-Karte am Fahrkartenschalter vorlegen. Kinder bis 6 Jahren fahren gratis.  Auf einigen Strecken gibt es Sonderpreis für Gruppen von mindestens 20 Personen und nur, wenn ohne Koffer. Für ausführlichere Informationen wenden Sie sich bitte an Alilaguna.

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BESCHWERDEN UND ANFRAGEN ZUR ERSTATTUNG

Im Fall von Unzufrieden sollte der Passagier unmittelbar einen Alilaguna-Fahrkartenschalter aufsuchen und das Formular für "Kundenbeschwerden" ausfüllen. Der Benutzer sollte das Formular vollständig ausfüllen und wieder an dem Fahrkartenschalter abgeben, oder an die folgende E-Mail-Adresse senden: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Bei einem Erstattungsantrag muss eine Kopie der Fahrkarten hinzugefügt werden.

In folgenden Fällen werden keine Reklamationen und/oder Rückerstattungen gewährt:

  • Wenn die schriftliche Mitteilung später als 15 Tage nach dem Datum des betroffenen Services erfolgt
  • Wenn das Formular "Kundenbeschwerden" nicht komplett korrekt ausgefüllt wurde

Alilaguna überprüft die Reklamationen  und/oder Erstattungsanfragen, und führt notwendige Nachforschungen durch. Später nimmt Alilaguna Kontakt mit dem Kunden über die angegebene Adresse auf. In keinem Fall ist die sofortige Rückzahlung der Alilaguna-Fahrkarte möglich.

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Tel.: +39 041 698268